Neues zum Thema Wettkampfrichter
Entgegen meiner Ankündigung wurde der Quotierungsantrag auf der SK Sitzung abgelehnt:
Es
wird beantragt, daß alle dem DRIV angeschlossenen Vereine, die
lizenzierte Sportler zu Wettkämpfen entsenden, pro angefangene 50
Lizenzsportler-Teilnahmen an Wettkämpfen des DRIV (sowohl Bahnrennen
als auch Wertungsrennen des DRIV, einschließlich Deutscher
Meisterschaften) je 1 Wettkampfrichtereinsatz im Bereich des DRIV
nachweisen müssen. Alternativ können die Vereine auch eine
Ersatzzahlung von 75.00 Euro je nicht geleistetem
Wettkampfrichtereinsatz entrichten. Die Abrechnung der Ersatzzahlung
erfolgt gegen Ende des Kalenderjahres für das abgelaufenen Kalenderjahr.
Der Antrag wird mit 32 Nein-Stimmen bei 4 Ja-Stimmen abgelehnt. Die Grundidee der Schiedsrichterquotierung für die Vereine findet allerdings Zustimmung. Dr. Barbara Fischer erhält von der SK den Auftrag, diesen Antrag bis zum Frühjahr zu überarbeiten.
Mein Kommentar: Zudem wird die Verantwortung dazu den Landesverbänden übertragen, das heisst, es wird auf der Mitgliederversammlung am 22.01.2005 eine Quotierung nach Zahl der lizenzierten Sportler pro Verein beantragt.
Änderung der WKO bzgl. der Anzahl der eingesetzten Wettkampfrichter:
Für Class A Events (laut Ranglistensystem): 2 Schiedsrichter internationales/europäisches Reglement (SIR/SER) und 3 Schiedsrichter national Strasse (SNS) - für eine Übergangszeit (bis zum Jahr 2008) 3 Schiedsrichter Landesverband Strasse (SLS) -
Mit Ausnahme der Class A Events hat der Veranstalter selbst für die entsprechenden Schiedsrichter zu sorgen. Der Oberschiedsrichter ist dem Lizenzierungsantrag namentlich zu benennen. Die restlichen Schiedsrichter sind 4 Wochen vor der Veranstaltung dem Fachreferenten für Schiedsrichter und Wettkampfwesen schriftlich zu benennen. Die Schiedsrichter sind mindestens nach der Reisekostenabrechnung des DRIV zu bezahlen. Werden Schiedsrichter von anderen Landesverbänden entliehen sind die verleihendenLandesverbände nicht an die Reisekostenabrechnung des DRIV gebunden.
Mein Kommentar: Diese Regelung zeigt ein gewisses Entgegenkommen. Allerdings kann unser Landesverband mit den derzeit 3 anerkannten SLS Schiris keine großen Sprünge machen. Eine weitere Ausbildung ist unumgänglich, deshalb wurde neben dem 15.01.2005 in Duisburg ein weiterer Termin für die Theorieschulung ausgeschrieben: 30.01.2005 in Bergisch Gladbach. Ausserdem wird die Verabschiedung einer Gebührenordnung für Wettkampfrichter im Bereich des RIV NRW beantragt.
Rennleiter
Der Rennleiter unterstützt den Oberschiedsrichter im Vorfeld bei der Durchführung des Wettbewerbes. Er ist Ansprechpartner für den Veranstalter in allen Fragen bezüglich des Wettbewerbes. Mit Ausnahme der Class A Events hat der zuständige Landesverband selbst für einen Rennleiter zu sorgen. Der Rennleiter ist in dem Lizenzierungsantrag namentlich zu benennen. Der Rennleiter ist mindestens nach der Reisekostenabrechnung des DRIV zu bezahlen. Werden Rennleiter von anderen Landesverbänden entliehen sind die verleihenden Landesverbände nicht an die Reisekostenabrechnung des DRIV gebunden.
Rennleiterausbildung
Die Rennleiterausbildung wird Ende Januar durchgeführt und wird nicht mit einer Prüfung beendet. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat, daß sie als DRIV zertifizierte Rennleiter ausweist. Prinzipiell können alle lizenzierten Schiedsrichter mit der Qualifikation Schiedsrichter Straße auch als Rennleiter fungieren.
Mein Kommentar: Die Ausschreibung zu der Rennleiterausbildung am 29. und 30.01.2005 in Gera hängt als Attachement an. Ich versuche dennoch, eine Absprache zu erreichen, dass Rennleiteranwärter auch an den oben genannten Theorieschulungen für Wettkampfrichter teilnehmen können und ein entsprechendes Zertifikat erhalten.
freundliche Grüsse und das Beste zum Jahreswechsel
Ausschreibung Rennleiter Ausbildung 03/09/2005,09:53 46.71 Kb
Der Antrag wird mit 32 Nein-Stimmen bei 4 Ja-Stimmen abgelehnt. Die Grundidee der Schiedsrichterquotierung für die Vereine findet allerdings Zustimmung. Dr. Barbara Fischer erhält von der SK den Auftrag, diesen Antrag bis zum Frühjahr zu überarbeiten.
Mein Kommentar: Zudem wird die Verantwortung dazu den Landesverbänden übertragen, das heisst, es wird auf der Mitgliederversammlung am 22.01.2005 eine Quotierung nach Zahl der lizenzierten Sportler pro Verein beantragt.
Änderung der WKO bzgl. der Anzahl der eingesetzten Wettkampfrichter:
Für Class A Events (laut Ranglistensystem): 2 Schiedsrichter internationales/europäisches Reglement (SIR/SER) und 3 Schiedsrichter national Strasse (SNS) - für eine Übergangszeit (bis zum Jahr 2008) 3 Schiedsrichter Landesverband Strasse (SLS) -
Mit Ausnahme der Class A Events hat der Veranstalter selbst für die entsprechenden Schiedsrichter zu sorgen. Der Oberschiedsrichter ist dem Lizenzierungsantrag namentlich zu benennen. Die restlichen Schiedsrichter sind 4 Wochen vor der Veranstaltung dem Fachreferenten für Schiedsrichter und Wettkampfwesen schriftlich zu benennen. Die Schiedsrichter sind mindestens nach der Reisekostenabrechnung des DRIV zu bezahlen. Werden Schiedsrichter von anderen Landesverbänden entliehen sind die verleihendenLandesverbände nicht an die Reisekostenabrechnung des DRIV gebunden.
Mein Kommentar: Diese Regelung zeigt ein gewisses Entgegenkommen. Allerdings kann unser Landesverband mit den derzeit 3 anerkannten SLS Schiris keine großen Sprünge machen. Eine weitere Ausbildung ist unumgänglich, deshalb wurde neben dem 15.01.2005 in Duisburg ein weiterer Termin für die Theorieschulung ausgeschrieben: 30.01.2005 in Bergisch Gladbach. Ausserdem wird die Verabschiedung einer Gebührenordnung für Wettkampfrichter im Bereich des RIV NRW beantragt.
Rennleiter
Der Rennleiter unterstützt den Oberschiedsrichter im Vorfeld bei der Durchführung des Wettbewerbes. Er ist Ansprechpartner für den Veranstalter in allen Fragen bezüglich des Wettbewerbes. Mit Ausnahme der Class A Events hat der zuständige Landesverband selbst für einen Rennleiter zu sorgen. Der Rennleiter ist in dem Lizenzierungsantrag namentlich zu benennen. Der Rennleiter ist mindestens nach der Reisekostenabrechnung des DRIV zu bezahlen. Werden Rennleiter von anderen Landesverbänden entliehen sind die verleihenden Landesverbände nicht an die Reisekostenabrechnung des DRIV gebunden.
Rennleiterausbildung
Die Rennleiterausbildung wird Ende Januar durchgeführt und wird nicht mit einer Prüfung beendet. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat, daß sie als DRIV zertifizierte Rennleiter ausweist. Prinzipiell können alle lizenzierten Schiedsrichter mit der Qualifikation Schiedsrichter Straße auch als Rennleiter fungieren.
Mein Kommentar: Die Ausschreibung zu der Rennleiterausbildung am 29. und 30.01.2005 in Gera hängt als Attachement an. Ich versuche dennoch, eine Absprache zu erreichen, dass Rennleiteranwärter auch an den oben genannten Theorieschulungen für Wettkampfrichter teilnehmen können und ein entsprechendes Zertifikat erhalten.
freundliche Grüsse und das Beste zum Jahreswechsel
Ausschreibung Rennleiter Ausbildung 03/09/2005,09:53 46.71 Kb
Termine
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Sa, 30. März 2024 -
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So, 5. Mai 2024 -
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